Kontakt
Gitti-City Stockerau
Tullner Straße 41
2000 Stockerau
Tel. 02266 651 91
Fax 02266 651 91 20
fit@gitti-city.com
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
07:00 – 22:00 Uhr
Samstag
08:00 – 20:00 Uhr
Sonn- & Feiertag
08:00 – 19:00 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Für sämtliche Leistungen der Brigitte Scheidl Ges.m.b.H. (im Folgenden kurz: Gitti-City) sowie sämtliche Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden kurz: AGB).
1.2. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen. Gerichtsstand für Mitglieder ist, soweit dieser nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes i.d.g.F. ist, das für die Gitti-City örtlich und sachlich zuständige Gericht am Sitz der Brigitte Scheidl Ges.m.b.H..
2.1. Zwischen Gitti-City und Mitglied wird ein Trainingsvertrag abgeschlossen, der das Mitglied zum Besuch und zur Nutzung sämtlicher dem Training dienenden Einrichtungen des Fitnessstudios berechtigt. Nicht umfasst sind zusätzliche Leistungen (z.B. Massage, Solarium, Restaurant, usw.), die entgeltlich in Anspruch genommen werden können. Diese Leistungen aus der Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom am Vertrag angeführten Mitglied in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht übertragbar. Mit Abschluss der Mitgliedschaft akzeptiert das Mitglied die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung des Studios. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die AGBs und die Hausordnung zu ändern. Diese Änderungen werden mit Aushang der neuen AGBs und Hausordnung gültig. Das Mitglied ist jeweils während der festgelegten Öffnungszeiten berechtigt, die Anlage in der Tullner Straße 41 zu benutzen. Es ist ebenso berechtigt, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im Umfang gemäß Mitgliedschaftsvereinbarung zu nutzen. Die Gitti-City übernimmt keinerlei Haftung für die Erreichung eines bestimmten Trainingserfolges bzw. -zieles.
2.2. Hausordnung
Das Mitglied hat bei der Ausübung der Mitgliedschaft die Hausordnung und die Hinweisschilder in der Clubeinrichtung zu beachten sowie den Weisungen des zuständigen Personals Folge zu leisten.
2.3. Gesundheitszustand
Die Clubeinrichtungen und Clubleistungen dürfen nur in gesunder und sporttauglicher Verfassung genutzt werden. Im Zweifelsfall hat das Mitglied sich an das zuständige Personal zu wenden. Von der Gitti-City wird keine Haftung übernommen.
2.4. Die Mitgliedschaft und der Mitgliedsausweis sind nicht übertragbar.
2.5. Zutritt
Das Mitglied hat bei jedem Zutritt zum Training einen gültigen Mitgliedsausweis oder eine gültigen 10er-Block vorzuweisen. Der Erwerb von Tageskarten ist ebenfalls möglich. Für die Nutzung des Restaurants, Gastgarten, Massage, Fusspflege, Solarium und Physiotherapie ist keine Mitgliedschaft erforderlich.
2.6. Trainingsplanerstellung
Das individuelle Trainingsprogramm wird auf Wunsch des Mitgliedes unter Beiziehung eines von der Gitti-City beigestellten Trainers erstellt. Diese Nutzung ist von der vereinbarten Mitgliedschaft einmalig innerhalb eines Kalenderjahres inkludiert und ist nach Maßgabe der jeweiligen Verfügbarkeit zu den jeweils gültigen Zusatztarifen öfter im Jahr möglich.
2.7. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
Der Mitgliedsbeitrag ist im Vorhinein fällig. Dieser kann gemäß der vereinbarten Zahlungsart einmalig für den Bindungszeitraum bzw. monatlich jeweils zum vereinbarten Termin entrichtet werden. Bei Vereinbarung eines Abbuchungsauftrages hat das Mitglied jeweils für die notwendige Deckung des Kontos Sorge zu tragen.
Für den Fall, dass das Mitglied mit der Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge mit mehr als 6 Wochen in Verzug ist und trotz Mahnung und 14-tägiger Nachfristsetzung keine Zahlung erfolgt, wird der Vertrag dem Inkasso-Büro übergeben. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden des Mitglieds nicht möglich, ist dieses verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere zusätzlich anfallende Kosten, zu ersetzen.
Das Mitglied hat dem Anbieter im Fall eines verschuldeten Zahlungsverzuges unter den Voraussetzungen des § 1333 Abs. 2 ABGB die Kosten zweckentsprechender Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen.
2.8. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag ist bei Barvorauszahlung innerhalb der gesetzten Vertragsdauer gültig und wird NICHT automatisch verlängert. Bei Verträgen mit Abbuchungsauftrag oder monatlicher Barzahlung ist die Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten, um notwendige organisatorische Schritte zeitgerecht einleiten zu können. Kündigungen können ausschließlich in schriftlicher Form entgegen genommen werden.
Für die Mindestvertragszeit verzichtet das Mitglied auf das Recht zur ordentlichen Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung (Mindestvertragsdauer). Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
2.8.1. Kündigung aus wichtigem Grund
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied als auch vom Anbieter aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten für den Anbieter insbesondere:
• Der Verzug der Bezahlung der Mitgliedsbeiträge durch das Mitglied trotz erfolgter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen;
• Die Verletzung der Hausordnung durch das Mitglied
• Der Verstoß gegen die AGBs
• Die zerstörerische Handhabung der zur Verfügung gestellten Geräte, Einrichtungsgegenstände und baulichen Einheiten durch das Mitglied
• Beleidigendes, anstößiges oder unsittliches Verhalten durch das Mitglied gegenüber anderen Mitgliedern oder gegenüber Mitarbeiten des Anbieters
• Handlungen und Äußerungen eines Mitgliedes, die für den Anbieter geschäftsschädigend sind;
• Handlungen eines Mitgliedes, welche darauf abzielen, den Kundenstock des Anbieters zu reduzieren (Abwerbung).
2.8.2. Kündigung bei Umzug
Wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde/Stadt verlegt, die mehr als 50 Kilometer vom bisher vom Mitglied genutzten Studio des Anbieters entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkün¬digungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von vier Wochen ab Begründung des neuen Hauptwohnsitzes gegen Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegisters (Meldebestätigung) betreffend das Mitglied jeweils zum Monatsende auszuüben. Die Kündigungsfrist beträgt im Fall der Kündigung wegen Umzugs 4 Wochen.
2.9. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrages besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen und unabhängig von der Häufigkeit deren Inanspruchnahme. Die Gitti-City hat dem Mitglied dabei nur für die vereinbarte Zeit die Räume, Einrichtungen und das Trainingsangebot zur Verfügung zu stellen. Im Voraus bezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet.
2.10. Jugendliche
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es nicht gestattet, die in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten zu nutzen.
2.11. Schriftlichkeit
Eine Mitgliedschaflsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes zustande, wobei bei Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten möglich ist.
2.12. Nutzung der Kundenparkplätze
Kundenparkplätze, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während dessen Anwesenheit im Studio des Anbieters genutzt werden. Eine darüberhinausgehende Benützung von Kundenparkplätzen ist nicht gestattet. Die Gitti-City übernimmt keine Haftung für Schäden, die am Parkplatz entstehen.
3.1. Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet. für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle des Verlustes der Verfügungsgewalt über das Zutrittsmedium (insb. bei Verlust oder Diebstahl), dies unverzüglich dem Anbieter zu melden. Nach Meldung werden Zutritts- und gegebenenfalls Zahlungsfunktion dieses Zutrittsmediums vom Anbieter unverzüglich gesperrt. Für die Neuausstellung eines Zutrittsmediums fallen gegebenenfalls die Gebühren nach Punkt 3.3. der AGB an.
3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen.
3.3. Gebühr bei Ausstellung des Zutrittsmediums
Bei jeder Erstausstellung des Zutrittsmediums und jeder Neuausstellung desselben im Falle eines schuldhaften Verlustes der Verfügungsgewalt oder einer schuldhaften Beschädigung durch das Mitglied, wird eine Gebühr in Höhe von € 10,– fällig.
2.4. Gesundheitszustand
Das Mitglied erklärt verbindlich, keinerlei gesundheitliche Schäden aufzuweisen, die der Ausübung der angebotenen sportlichen Aktivitäten entgegenstehen. Im Zweifelsfall erklärt das Mitglied verbindlich, sich vor Vertragsunterzeichnung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen zu haben, welche die Unbedenklichkeit der Ausübung der Sportarten ergeben hat.
3.5. Hausordnung
Die Hausordnung ist Teil der Mitgliedsvereinbarung und das Mitglied verpflichtet sich, diese einzuhalten. Grob ungebührliches oder unsittliches Verhalten berechtigt die Leitung der Gitti-City zur vorzeitigen Vertragsauflösung. Das Mitglied haftet der Leitung der Gitti-City für sämtliche Schäden, die aus schuldhaftem Verhalten entstanden sind.
3.6. Wertgegenstände
Wertgegenstände sowie Geldbeträge sind während des Trainings eingeschlossen im Garderobenkästchen zu verwahren. Für die Aufbewahrung von dem Schlüssel für das Garderobenkästchen ist der Kunde im Trainingszeitraum selber verantwortlich. Die Gitti-City übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände sowie Geldbeträge oder Mobiltelefone. Das Mitglied haftet der Leitung der Gitti-City für sämtliche Schäden, die aus schuldhaftem Verhalten entstanden sind.
3.7. Änderung persönlicher Angaben
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, nämlich Name, Adresse, Bankverbin¬dung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2.8. Nutzung der Spinde
Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde ausschließlich zum Zwecke der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen während der Nutzung des Studios zur Verfügung. Bei Verlassen des Studios sind die Spinde vollständig zu entleeren. Das Mitglied ist verpflichtet, den Spind vor Verlassen des Studios zu säubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung verursacht haben. Der Anbieter ist bei zweckwidriger Verwendung der Spinde berechtigt, diese zu öffnen und zu entleeren. Die Gitti-City übernimmt keine Haftung für den Inhalt des Spindes.
Als Einsatz für Tageskarten wird ein persönlicher Ausweis als Pfand verlangt, um eine Rückgabe zu gewährleisten.
3.9. Konsumverbote /verbotene Gegenstände
Im Trainingsbereich ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder verbotene Stoffe zu konsumieren. Ferner ist jedem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichti¬ger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabo¬lika), untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ebenso ist es nicht gestattet, Waffen, explosive Stoffe und sonstige für die Allgemeinheit gefährliche Sachen in das vom Anbieter betriebene Studio einzubringen.
Eine Verhinderung des Mitgliedes an der Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen entbindet dieses nicht von der Leistung des Mitgliedsbeitrages. Die Gitti-City hat keine Verpflichtung zu einer Nachleistung oder Rückzahlung.
Im Falle der Verhinderung des Mitgliedes infolge längerer Krankheit (über 1 Monat), eines Unfalles, Schwangerschaft, Einberufung zum Bundesheer oder Zivildienst oder aus anderen wichtigen Gründen kann gegen urkundlichen Nachweis die durch die Verhinderung versäumte Zeit nach Absprache mit der Leitung der Gitti-City nach Ende der Mindestbindungsdauer nachgeholt werden, wobei diese Möglichkeit auf über einen Monat dauernde Verhinderungsfälle des Mitgliedes beschränkt ist. Die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen werden durch eine solche Verhinderung des Mitgliedes allerdings nicht betroffen bzw. unterbrochen.
Das Gitti-City Team ist um Erhaltung des vollständigen Leistungsangebotes im Rahmen des ordnungsgemäßen Clubbetriebes bemüht. Die Gitti-City übernimmt jedoch keine Haftung für vorübergehende Beeinträchtigung des Leistungsangebotes sowie des Clubbetriebes, Personalausfällen sowie Wartungs- und Umbauarbeiten.
Die Gitti-City haftet nicht für abhanden gekommene und/oder beschädigte Sachen des Mitgliedes, ausgenommen Mitarbeiter von der Gitti-City haben den Schaden vorsätzlich und grob-fahrlässig verschuldet.
Für Schäden an der Person des Mitglieds haftet die Gitti-City gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Änderung der Öffnungs- oder Kurszeiten, nicht zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Der Anbieter erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds elektronisch erfasst. Der Anbieter speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und des Trainingsbetriebes verwendet. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 in der jeweils geltenden Fassung werden durch den Anbieter eingehalten. Jedenfalls erteilt jedes Mitglied seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn.
7.1. Allgemeines:
Der Vertrag kommt mit der Brigitte Scheidl Ges.m.b.H., Tullner Straße 41, 2000 Stockerau, zustande. Davon abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie beiderseitig, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Zum Einkauf in unserem Internet-Shop sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.
7.2. Vertragsabschluss, Zahlung und Lieferung:
Die auf der Website (www.gitti-city.com) angebotenen Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot dar. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Onlinebestellung eines Gutscheins via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar. Die gekauften Gutscheine, die mit Kreditkarte oderSofortüberweisung bezahlt werden, können kostenlos vom Kunden ausgedruckt werden. Sofern dies vom Kunden gewünscht wird, werden die Gutscheine aber auch im Falle einer Bezahlung derselben mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung per Post versendet. Für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen. Sollte der online bestellte Gutschein dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt bei der Gitti-City eingelangt oder gutgeschrieben wurde, so erlangt der Gutschein bis zur vollständigen Bezahlung keine Gültigkeit und die Gitti-City ist berechtigt, die im Gutschein verbrieften Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu verwehren.